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   RG, 12.03.1907 - II 1112/06   

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https://dejure.org/1907,393
RG, 12.03.1907 - II 1112/06 (https://dejure.org/1907,393)
RG, Entscheidung vom 12.03.1907 - II 1112/06 (https://dejure.org/1907,393)
RG, Entscheidung vom 12. März 1907 - II 1112/06 (https://dejure.org/1907,393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mehrheit von Personen eine Menschenmenge im Sinne der §§ 110. 111 St.G.B.'s?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 40, 76
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Der Begriff der Menschenmenge bezeichnet eine nicht notwendigerweise ungezählte, aber doch so große Personenmehrheit, daß die Zahl nicht sofort überschaubar ist (RGSt 40, 76).
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